Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Kennzeichen-API zwischen der POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79, 26135 Oldenburg, eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg unter HRB 221356 (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere an Autohäuser, Zulassungsdienste, Händler und Flottenbetreiber. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand der Leistung

Der Anbieter stellt eine Programmierschnittstelle bereit, über die der Kunde

  • die Verfügbarkeit von Wunschkennzeichen bei deutschen Zulassungsstellen abfragen und
  • Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle reservieren lassen kann.

Der Anbieter tritt dabei gegenüber der Zulassungsstelle im Auftrag des Kunden auf. Er ist weder Behörde noch Teil einer Behörde und trifft keine hoheitlichen Entscheidungen. Ob ein Kennzeichen vergeben, reserviert oder zugeteilt wird, entscheidet allein die zuständige Zulassungsstelle.

Der Umfang der angebundenen Zulassungsstellen und der dort möglichen Vorgänge ist im Portal des Kunden einsehbar und kann sich ändern, wenn Behörden ihre Verfahren umstellen.

§ 3 Zugang, Registrierung und Freigabe

Der Kunde registriert sich über das Portal des Anbieters. Mit dem Absenden gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Zugang freigibt und dem Kunden dabei die Preise mitteilt. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht; der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Nach der Freigabe hinterlegt der Kunde ein Zahlungsmittel. Erst danach steht der produktive Zugang zur Verfügung.

Der Kunde hält seine Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim und verwahrt sie so, dass Dritte keinen Zugriff erlangen. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er einen Missbrauch vermutet; der Anbieter kann betroffene Schlüssel dann sperren.

§ 4 Testumgebung

Der Anbieter stellt eine Testumgebung bereit, die erfundene Antworten liefert. Sie erreicht keine Zulassungsstelle, löst keine Reservierung aus und wird nicht berechnet. Antworten aus der Testumgebung sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet und dürfen nicht als Auskunft über tatsächliche Verfügbarkeiten verwendet werden.

§ 5 Preise und Abrechnung

Es gelten die Preise, die dem Kunden bei der Freigabe mitgeteilt und im Portal angezeigt werden. Der Standardtarif beträgt:

  • 90,00 € Grundgebühr je angefangenem Kalendermonat,
  • 0,10 € je Abfrage,
  • 4,00 € je Reservierungsauftrag, zuzüglich Behördengebühr.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL); bei Kunden außerhalb der EU ist die Leistung im Inland nicht steuerbar (§ 3a Abs. 2 UStG). Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Steuerdaten verantwortlich.

Abgerechnet wird zum Monatsende für den abgelaufenen Kalendermonat. Die Rechnung wird elektronisch an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übermittelt und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.

Nicht berechnet werden Abfragen, bei denen keine Zulassungsstelle erreicht wurde — etwa wenn ein Portal ausgefallen ist oder die Anfrage vor dem Behördenkontakt abgewiesen wurde.

§ 6 Behördengebühren

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens erhebt die Zulassungsstelle eine Gebühr; nach Nr. 230 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beträgt sie bundeseinheitlich 12,80 €. Diese Gebühr zahlt der Halter in der Regel unmittelbar bei der Zulassungsstelle.

Streckt der Anbieter eine Behördengebühr im Einzelfall vor, weist er sie auf der Rechnung gesondert und in der tatsächlich gezahlten Höhe aus.

§ 7 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit der Schnittstelle, schuldet sie aber nicht. Die Leistung hängt von den Portalen der Zulassungsstellen ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an. Ausfälle einzelner Zulassungsstellen sind im Portal einsehbar.

§ 8 Pflichten des Kunden

Der Kunde

  • nutzt die Schnittstelle nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen der vereinbarten Kontingente,
  • stellt Reservierungsanfragen nur mit den zutreffenden Daten des tatsächlichen Halters,
  • unterlässt automatisierte Massenabfragen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder die Portale der Zulassungsstellen beeinträchtigen,
  • gibt Antworten der Schnittstelle nicht als behördliche Auskunft aus.

Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann er außerordentlich kündigen.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Kunde übermittelt für eine Reservierung personenbezogene Daten des Halters. Der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und gibt sie an die zuständige Zulassungsstelle weiter.

Soweit der Anbieter dabei als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

Protokolldaten zu Abfragen und Reservierungen bewahrt der Anbieter auf, solange dies für Abrechnung, Nachweis und gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich ist, und löscht sie danach.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Anbieter haftet nicht dafür, dass ein bestimmtes Kennzeichen verfügbar ist, verfügbar bleibt oder zugeteilt wird. Auskünfte geben den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder; die Vergabe erfolgt durch die Zulassungsstelle.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Grundgebühr wird für jeden angefangenen Kalendermonat berechnet; bereits angefallene nutzungsabhängige Entgelte bleiben auch bei Kündigung geschuldet.

Nach Vertragsende sperrt der Anbieter die Zugänge. Bereits erteilte Reservierungen bleiben davon unberührt.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerdenszeitpunkt kündigen.

Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung; sie gelten nicht über diese Klausel als angenommen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.