Regeln
Welche Kennzeichen-Kombinationen sind verboten?
Kombinationen mit NS-Bezug wie SS, SA, HJ, KZ und NS werden nicht vergeben. Grundlage ist § 9 Abs. 1 FZV: Kennzeichen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Weitere Sperren gelten nur in einzelnen Ländern oder Bezirken — wer sie vorher kennt, erlebt bei der Reservierung keine Überraschung.

Bundesweit gesperrte Kürzel
Buchstabenkombinationen mit Bezug zum Nationalsozialismus werden im mittleren Feld nicht vergeben. Dazu gehören insbesondere SS, SA, HJ, KZ und NS.
Die Sperre folgt aus § 9 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), nach der Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht zugeteilt werden dürfen.
- SS
- SA
- HJ
- KZ
- NS
Anstößige Kombinationen
Über die festen Kürzel hinaus darf eine Zulassungsstelle Kombinationen ablehnen, die in ihrer Gesamtheit anstößig, beleidigend oder verfassungsfeindlich wirken. Maßgeblich ist das ganze Kennzeichen, nicht nur das mittlere Feld.
Was darunterfällt, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Dieselbe Kombination kann deshalb in einem Bezirk vergeben und in einem anderen abgelehnt werden.
Zahlen mit Symbolgehalt
Einzelne Länder und Bezirke sperren zusätzlich Zahlenfolgen, die in der rechtsextremen Szene als Code dienen, etwa 18 oder 88 in bestimmten Kombinationen. Eine bundesweit einheitliche Liste gibt es dafür nicht.
Ob Ihre Kombination vergeben werden kann, zeigt am zuverlässigsten die Verfügbarkeitsprüfung bei der zuständigen Stelle.
Wie ein Kennzeichen aufgebaut sein darf
Ein deutsches Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen der Stelle (ein bis drei Buchstaben) und der Erkennungsnummer: ein oder zwei Buchstaben, dann eine bis vier Ziffern. Zusammen dürfen es höchstens acht Zeichen sein.
Ein angehängtes E oder H zählt nicht mit — dafür sinkt die Obergrenze für die übrigen Stellen. Beim H-Kennzeichen sind höchstens sieben Stellen plus H erlaubt; beim E-Kennzeichen hängt die Grenze vom Schildformat ab (Anlage 4 FZV).
| Teil | Zeichen |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | 1 bis 3 Buchstaben |
| Buchstaben der Erkennungsnummer | 1 oder 2 |
| Ziffern der Erkennungsnummer | 1 bis 4 |
| Insgesamt, ohne E oder H | höchstens 8 |
| Mit H-Kennzeichen, ohne das H | höchstens 7 |

Was tun, wenn die Kombination abgelehnt wird
Lehnt die Stelle eine Kombination ab, bleibt meist nur die Wahl einer anderen. Gegen die Ablehnung ist ein Widerspruch möglich; ob er Aussicht hat, hängt vom Einzelfall ab.
Praktischer ist es, vorher zwei oder drei Alternativen bereitzuhalten. Die Verfügbarkeitsprüfung schlägt bei einer vergebenen Kombination oft selbst freie Varianten mit derselben Buchstabenfolge vor.

Quellen
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