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Kosten

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Ein Wunschkennzeichen ist günstiger, als viele denken: Die Gebühr dafür liegt bei 12,80 € und ist bundesweit einheitlich. Was sich von Stelle zu Stelle unterscheidet, ist nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie zahlen.

Redaktion Kennzeichen APIAktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Heck eines BMW 502 V8 (Oldtimer) mit deutschem Kfz-Kennzeichen aus Herne, darüber Chromgriff und V8-Emblem

Die Behördengebühr: bundesweit gleich

Die Gebühr steht in Nr. 230 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie besteht aus zwei Teilen: 2,60 € für die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer und 10,20 € Zuschlag, wenn es ein Wunschkennzeichen ist. Zusammen sind das 12,80 €.

Diese Sätze gelten für jede Zulassungsstelle in Deutschland. Eine Stelle, die mehr verlangt, verlangt etwas anderes — etwa eine Bearbeitungsgebühr für einen besonderen Vorgang.

PostenBetrag
Vorwegzuteilung je ErkennungsnummerNr. 230 GebOSt2,60 €
Zuschlag WunschkennzeichenNr. 230 GebOSt10,20 €
Zusammen12,80 €
Quelle: Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verwittertes weißes Hinweisschild zwischen zwei Metallpfosten vor Gebüsch mit Kreiswappen und der Aufschrift „Neckar-Odenwald-Kreis Landratsamt Kfz-Zulassungsstelle“
Ob im Neckar-Odenwald-Kreis oder anderswo: Die Behördengebühr für ein Wunschkennzeichen ist bei jeder Zulassungsstelle dieselbe.

Wann die Gebühr fällig wird

Hier liegt der eigentliche Unterschied. Bei 359 von 399 Zulassungsbezirken zahlen Sie bei der Reservierung gar nichts: Die Gebühr wird erst fällig, wenn das Fahrzeug vor Ort zugelassen wird.

Bei 29 Bezirken verlangt die Stelle die Gebühr dagegen schon bei der Online-Reservierung, ganz oder teilweise. Für die übrigen 11 ist der Zahlweg wahlweise oder noch nicht verifiziert.

ZeitpunktZulassungsbezirke
Erst bei der Zulassung vor Ort359
Direkt bei der Reservierung29
Wahlweise oder nicht verifiziert11
Quelle: Eigene Erhebung der Zahlungswege je Zulassungsstelle

Schilder und Zulassung

Die Schilder selbst sind kein Behördenposten. Ein Satz aus zwei geprägten, DIN-zertifizierten Schildern kostet je nach Anbieter und Format meist zwischen 10 und 20 €; Sonderformate wie Saison- oder Motorradschilder liegen darüber.

Die Zulassung — Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung — kostet zusätzlich und fällt unabhängig davon an, ob Sie ein Wunschkennzeichen wählen. Die genaue Gebühr hängt vom Vorgang ab.

Straße mit einer Reihe von Schilderläden vor der Kfz-Zulassungsstelle in Berlin; über dem vordersten Laden ein großes Schild in Kennzeichenform mit der Aufschrift SCHILDER, davor parkende Autos auf nassem Kopfsteinpflaster
Vor der Berliner Zulassungsstelle reiht sich ein Schilderdienst an den nächsten – die Schilder sind ein eigener Posten neben der Behördengebühr.

Ein Rechenbeispiel

Sie lassen einen Neuwagen zu und wünschen sich eine bestimmte Kombination. Die Wunschkennzeichen-Gebühr beträgt immer denselben Betrag; dazu kommen die Schilder und die Zulassungsgebühr für den Vorgang.

In den meisten Bezirken zahlen Sie alles zusammen am Tag der Zulassung. Nur wenn Ihre Stelle bei der Reservierung kassiert, teilt sich der Betrag auf zwei Zeitpunkte auf.

  • Wunschkennzeichen-Gebühr: 12,80 €
  • Schilder: meist 10 bis 20 € je Satz
  • Zulassungsgebühr: je nach Vorgang

Reservierung und Zuteilung sind zwei Schritte

Mit der Reservierung sichern Sie eine Kombination für eine begrenzte Zeit. Zugeteilt wird sie erst bei der Zulassung, wenn das Fahrzeug auf Sie eingetragen wird. Erst dann ist das Kennzeichen wirklich Ihres.

Deshalb fällt die Gebühr bei vielen Stellen auch erst an diesem Tag an: Die Behörde berechnet die Zuteilung, nicht das Freihalten.

Nahaufnahme eines deutschen Kennzeichens CR Y 9000 am Heck eines dunklen Autos, mit blauem EU-Band und D, gelber HU-Plakette und Stempelplakette des Landratsamts Schwäbisch Hall
Die Stempelplakette der Zulassungsstelle kommt erst bei der Zulassung aufs Schild – die Reservierung allein macht das Kennzeichen noch nicht fahrbereit.

So vermeiden Sie doppelte Gebühren

Kosten entstehen doppelt, wenn eine Reservierung verfällt und Sie neu reservieren müssen. Bei Stellen, die schon bei der Reservierung kassieren, ist die erste Gebühr dann verloren.

  • Erst reservieren, wenn der Zulassungstermin absehbar ist
  • Die Reservierungsfrist der zuständigen Stelle kennen
  • Bei Neuwagen die Lieferzeit mit der Frist abgleichen

Quellen

Privat statt gewerblich? Wunschkennzeichen für das eigene Auto reservieren Sie auf wunschkennzeichenzentrale.de.

FAQ

Häufige Fragen.

Antwort nicht dabei? Schreiben Sie uns — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Frage stellen

Wie viel kostet ein Wunschkennzeichen?

12,80 € Behördengebühr nach Nr. 230 GebOSt: 2,60 € für die Vorwegzuteilung und 10,20 € Zuschlag. Schilder und Zulassung kommen hinzu.

Muss ich die Gebühr schon bei der Reservierung zahlen?

Meist nicht. Bei 359 von 399 Bezirken wird sie erst bei der Zulassung vor Ort fällig.

Kostet ein Wunschkennzeichen mehr in der Versicherung?

Nein. Die Kfz-Versicherung richtet sich nach Fahrzeug und Fahrer, nicht nach der Zeichenkombination.

Bekomme ich die Gebühr zurück, wenn ich nicht zulasse?

Eine bereits gezahlte Gebühr verfällt in der Regel. War die Kombination gar nicht verfügbar, kommt keine Reservierung zustande — und damit entsteht auch keine Gebühr.

Wunschkennzeichen für viele Fahrzeuge?

Autohäuser, Zulassungsdienste und Flotten prüfen und reservieren über eine Schnittstelle — ohne Behördenportal.

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