Kosten
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen ist günstiger, als viele denken: Die Gebühr dafür liegt bei 12,80 € und ist bundesweit einheitlich. Was sich von Stelle zu Stelle unterscheidet, ist nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie zahlen.

Die Behördengebühr: bundesweit gleich
Die Gebühr steht in Nr. 230 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie besteht aus zwei Teilen: 2,60 € für die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer und 10,20 € Zuschlag, wenn es ein Wunschkennzeichen ist. Zusammen sind das 12,80 €.
Diese Sätze gelten für jede Zulassungsstelle in Deutschland. Eine Stelle, die mehr verlangt, verlangt etwas anderes — etwa eine Bearbeitungsgebühr für einen besonderen Vorgang.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Vorwegzuteilung je ErkennungsnummerNr. 230 GebOSt | 2,60 € |
| Zuschlag WunschkennzeichenNr. 230 GebOSt | 10,20 € |
| Zusammen | 12,80 € |

Wann die Gebühr fällig wird
Hier liegt der eigentliche Unterschied. Bei 359 von 399 Zulassungsbezirken zahlen Sie bei der Reservierung gar nichts: Die Gebühr wird erst fällig, wenn das Fahrzeug vor Ort zugelassen wird.
Bei 29 Bezirken verlangt die Stelle die Gebühr dagegen schon bei der Online-Reservierung, ganz oder teilweise. Für die übrigen 11 ist der Zahlweg wahlweise oder noch nicht verifiziert.
| Zeitpunkt | Zulassungsbezirke |
|---|---|
| Erst bei der Zulassung vor Ort | 359 |
| Direkt bei der Reservierung | 29 |
| Wahlweise oder nicht verifiziert | 11 |
Schilder und Zulassung
Die Schilder selbst sind kein Behördenposten. Ein Satz aus zwei geprägten, DIN-zertifizierten Schildern kostet je nach Anbieter und Format meist zwischen 10 und 20 €; Sonderformate wie Saison- oder Motorradschilder liegen darüber.
Die Zulassung — Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung — kostet zusätzlich und fällt unabhängig davon an, ob Sie ein Wunschkennzeichen wählen. Die genaue Gebühr hängt vom Vorgang ab.

Ein Rechenbeispiel
Sie lassen einen Neuwagen zu und wünschen sich eine bestimmte Kombination. Die Wunschkennzeichen-Gebühr beträgt immer denselben Betrag; dazu kommen die Schilder und die Zulassungsgebühr für den Vorgang.
In den meisten Bezirken zahlen Sie alles zusammen am Tag der Zulassung. Nur wenn Ihre Stelle bei der Reservierung kassiert, teilt sich der Betrag auf zwei Zeitpunkte auf.
- Wunschkennzeichen-Gebühr: 12,80 €
- Schilder: meist 10 bis 20 € je Satz
- Zulassungsgebühr: je nach Vorgang
Reservierung und Zuteilung sind zwei Schritte
Mit der Reservierung sichern Sie eine Kombination für eine begrenzte Zeit. Zugeteilt wird sie erst bei der Zulassung, wenn das Fahrzeug auf Sie eingetragen wird. Erst dann ist das Kennzeichen wirklich Ihres.
Deshalb fällt die Gebühr bei vielen Stellen auch erst an diesem Tag an: Die Behörde berechnet die Zuteilung, nicht das Freihalten.

So vermeiden Sie doppelte Gebühren
Kosten entstehen doppelt, wenn eine Reservierung verfällt und Sie neu reservieren müssen. Bei Stellen, die schon bei der Reservierung kassieren, ist die erste Gebühr dann verloren.
- Erst reservieren, wenn der Zulassungstermin absehbar ist
- Die Reservierungsfrist der zuständigen Stelle kennen
- Bei Neuwagen die Lieferzeit mit der Frist abgleichen
Quellen
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